Zitat:
Zitat von schneipe
Es geht um Nachzahlungen des vorherigen Arbeitgebers und deren Steuerklassen.
grüssle Peter
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Der ehemalige Arbeitgeber kann sich die Steuerklassen nicht aussuchen. Er muß mit der Steuerklasse abrechnen, die die Finanzverwaltung ihm für Dich übermittelt hat. Nach Austritt wird von der Verwaltung die Klasse 6 übermittelt. Bei nachträglichen Abrechnungen nach Austritt kann das Lohnabrechnungssystem wahrscheinlich nicht anders, als ebenfalls diese StKl6 anzuwenden.
Dies ist keine Steuerberatung, sondern nur eine Erläuterung der möglichen Abläufe.