Wenn du die Bilder nicht öffentlich machst, darfst du nach meiner Meinung fotografieren (Wo kein Kläger, da kein Richter).
Problematisch wird es schon, wenn du die Bilder dann Freunden zeigst. Dann solltest du eventuell das Kennzeichen unkenntlich machen. Ist kein Hexenwerk mit Bildbearbeitung.
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... hätte ich nur geschwiegen, dann wäre ich ein Weiser gewesen
Einen schönen Tag noch
Ede
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