Zitat:
Zitat von SuperTex
Hast du noch mehr Stammtischparolen parat?
§§22, 23 KUG und §201a StGB regeln das. Sooo schwer sind die Gesetzestexte nicht zu verstehen.
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Du musst Theologo sein: Es gibt nur dieses eine Gesetz! Es darf keine anderen Gesetze neben mir geben! Die Lage ist somit immer klar. Prima, denn wenn die
Gesetzestexte nicht so schwer zu verstehen sind, benötigt es auch keine Rechtsanwälte & Richter. Einfach §§22, 23 KUG und §201a StGB aufschlagen, Passage zeigen - genau so isses und nicht anders. Das ist so schön für dich und deine Welt, die natürlich ein exaktes Model abbildet, auf welchem Gesetze aufbauen. Es gibt dort keinen Mehrdeutigkeiten, keine Unbestimmtheiten und auch keinen Interpretationsspielraum und
Gesetzesauslegungen. Setze dich doch einfach mal in ein paar Jura-Vorlesungen - und staune...
Grüße, meshua