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Alt 02.07.2015, 22:50   #10
Sennaspy

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Zuerst mal steht im §1 Tierschutzgesetz:

"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

oder §4
"Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."

Ein Angler braucht einen Fischereischein. Ein Tier für den menschlichen Bedarf wird von dafür ausgebildeten Leuten (hoffentlich) fachgerecht geschlachtet. Ein Jäger benötigt für sein tun auch einen Jagdschein.
Warum ist eine Taube weniger wert?
Laut Jagdverordnung haben selbst Tauben jetzt Schonzeit, wegen der Brutzeit.
Was haben die Jungvögel für eine Chance, wenn jeder wie es ihm grad passt, die Elterntiere meuchelt?

Nein, wer Fleisch essen will kann zum Metzger seines Vertrauens gehen oder, falls er sich das nicht leisten kann, in den Aldi.


Generell wollte ich allerdings diesbezüglich keine Debatte auslösen.
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Viele Grüße aus DO
Falk

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