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Alt 02.07.2015, 22:39   #6
BeHo
verstorben
 
 
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Noch nicht mal ein Jäger darf in der Schonzeit eine Ringeltaube erlegen. Es gibt zwar gelegentlich Ausnahmen, aber diese sind so weit es geht auf Vögel beschränkt, die nicht mit der Brut bzw. Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind.

Und nur weil ich etwas essen mag, rechtfertigt es noch lange nicht, dass ich es töte. Wo kämen wir da hin?

Jemand, der keine Jagderlaubnis hat, hat schon mal gar kein Recht ein Wildtier zu töten. Wer das nicht einsieht, kann sich gerne für Gesetzesänderungen einsetzen oder auswandern.

Und wenn Du schon die Kaninchenzucht anführst, die rein gar nichts mit der freien Natur zu tun hat: Welcher Züchter tötet die Eltern, wenn der noch nicht selbstständige Wurf da ist?

Die Massentierhaltung ist ein anderes Thema.
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Geändert von BeHo (02.07.2015 um 22:54 Uhr)
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