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Zitat von dey
Es sei denn es gibt eine weitere Einschränkung, z.B. Anwohnerparken. Dann darf man außerhalb der kostenpflichtigen Zeiten nicht parken.
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Ja, so wird es in einem Teil der Städte tatsächlich praktiziert. Gilt übrigens auch in verkehrsberuhigten Zonen. Aber die StVO gibt das auch bei 100. Mal lesen einfach nicht her.
Oder anders: Wenn man dann da doch als Ausnahme parken dürfen soll, aber es in einer bestimmten Zeit Geld kosten soll: Wie schildert man das dann aus?
Der andere Teil der Städte handhabt das übrigens abhängig von der Reihenfolge der weißen Schildchen, so wie ich den Gesetzestext eben auch verstehe.
Stephan