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Zitat von amateur
Moin,
nur das eine Parkschild mit den Zusatzschildern reicht schon für einen Rechtsstreit mit dem Ordnungsamt. Für Euch ausprobiert.
Was heißt denn allein das P-Schild mit den beiden Schildern darunter genau? Dazu bitte auch StVO $39 Absatz 3 ( http://dejure.org/gesetze/StVO/39.html) lesen. Und jetzt kommt Ihr!
Stephan
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Na Parken mit Parkschein von bis.
Außerhalb dieser Zeiten kostenlos.
Es sei denn es gibt eine weitere Einschränkung, z.B. Anwohnerparken. Dann darf man außerhalb der kostenpflichtigen Zeiten nicht parken.