Thema: Parken
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 22.05.2015, 16:13   #3
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von amateur Beitrag anzeigen
Moin,

nur das eine Parkschild mit den Zusatzschildern reicht schon für einen Rechtsstreit mit dem Ordnungsamt. Für Euch ausprobiert.

Was heißt denn allein das P-Schild mit den beiden Schildern darunter genau? Dazu bitte auch StVO $39 Absatz 3 (http://dejure.org/gesetze/StVO/39.html) lesen. Und jetzt kommt Ihr!

Stephan
Na Parken mit Parkschein von bis.
Außerhalb dieser Zeiten kostenlos.
Es sei denn es gibt eine weitere Einschränkung, z.B. Anwohnerparken. Dann darf man außerhalb der kostenpflichtigen Zeiten nicht parken.
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten