Thema: Parken
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Alt 22.05.2015, 15:57   #1
amateur
 
 
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Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Moin,

nur das eine Parkschild mit den Zusatzschildern reicht schon für einen Rechtsstreit mit dem Ordnungsamt. Für Euch ausprobiert.

Was heißt denn allein das P-Schild mit den beiden Schildern darunter genau? Dazu bitte auch StVO $39 Absatz 3 (http://dejure.org/gesetze/StVO/39.html) lesen. Und jetzt kommt Ihr!

Stephan
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