Zitat:
Zitat von P_Saltz
Das mit dem Nachbessern ist nicht richtig. Innerhalb der ersten 6 Monate hast Du als Kunde das Wahlrecht was passiert. Lass Dich vor Deinem nächsten Besuch beim Händler von einem RA über Deine Rechte aufklären.
Lies mal im BgB $439 1 und 2.
D.
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Das stimmt nicht. In den ersten 6 Monaten gilt lediglich die Annahme dass der defekt schon bei Kauf bestand,mehr nicht.
Der Händler hat das Recht auf Nachbesserung.