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Vorschlag:
Hallo Leute,
ich habe noch eine Frage, wie viele Langzeitbelichtungen kann man den machen, wenn man die Empfehlung von Minolta einhält, bis die Sterne sichtbar werden? Kann man von dieser Langzeitbelichtung dann über Haupt noch von ein kreative Möglichkeit sprächen wenn man immer mit der größten Blende arbeiten muss, um die Sterne nicht zu bekommen. Ich meine nicht das Motiv in diesen Zusammenhang der kreativen Möglichkeit sonder die für Belichtung als kreatives Mittel für das Motiv bei Langzeitbelichtung an sich.
Anhat dieser oder ähnlichen Fragen mit Unteerstützung von Bilder sollte man den auftretenen Fehler sprich bunte Sterne im Bild definieren können. Außer dem sollten diese Fragen nicht nur die technische Seite als den Mangel beweisen oder auch die Einschrägungen der Kreativität des Benutzers mit dieser Kamera.
Anschließend sollten alle A1 Besitzer diese Kamera, mit der ausgearbeitete Fehlerbeschreibung mit den definierten Mangel bzw. Einschränkungen oder Nichterfüllung, nach Minolta einsenden. Nach dem neuen Verbraucherrecht muss Minolta(innerhalb der ersten 6 Monaten ist die Beweislast bei den Verkäufer bzw. Hersteller, ab Kaufdatum) dieses wieder legen oder den Mangel beheben. Minolta wäre so mit im Zug zwang.
Ich besitze keine A1.
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Bis Nano
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