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Alt 03.03.2015, 19:37   #2
André 69

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http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2565888.html

Zitat, Quelle siehe oben.

"Freibrief zum Datensammeln

Mit Artikel 6.4 aus Kapitel 2 zu Grundsatzprinzipien der im Raum stehenden Verordnung wollen die Regierungsvertreter nun sicherstellen, dass Firmen, öffentliche Verwaltungen und sogar "Drittparteien" persönliche Informationen schon dann für weitere Zwecke verarbeiten können, wenn deren legitime Interessen "schwerer wiegen" als die des Betroffenen. Einen weiter gehenden Freibrief zum Datensammeln kann man sich kaum vorstellen. Dem Vernehmen nach soll sich vor allem die Bundesregierung für diese Änderung stark gemacht haben."
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