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Alt 02.03.2015, 15:31   #4
matti62
 
 
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Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
Das geht bei Privatgeschäften schlichtweg nicht und mit gewerblichen Handelspartnern auch nur bedingt.

Wenn man halbwegs "sicher" sein will, ist alleine der direkte physische Austausch von Ware gegen Bezahlung die Vorgehensweise der Wahl. Nimm aber lieber noch einen rechtsfähigen Zeugen mit.

Ob das aber billiger ist, mit den ganze Reisekosten?

Letztlich: Entweder du springst über deinen Schatten oder lässt Fernkäufe von Privat einfach sein.
Das ist sicherlich sehr einfach gesehen.

Viele sträuben sich vor einem sauberen Vertrag, weil das etwas "anrüchiges" oder "schlimmes" darstellt bzw. Rechtsklauseln für Viele ein neues Gebiet darstellt ohne Interesse sich damit auseinanderzusetzen (Mit der Teechnik tun wir das doch auch). Dass sie aber bei jedem Internethändler einen rechtskräftigen Vertrag unterschreiben, das nehmen die Meisten beiläufig hin ohne zu wissen, was sie mit dem Produkt dazu erwerben.

Ich habe vor einer Woche ein gebrauchtes Objekiv gekauft, das ich wieder zurückschickte, da die Rahmenbedingungen, die beschrieben wurden, nicht mit der Beschreibung übereinstimmten. Der Verkäufer stritt ab, dass das Objektiv in dem von mir beschriebenen Zustand war. Du kannst Dir (vielleicht) sicherlich vorstellen, dass eine "dokumentierte Rechtsverbindlichkeit" des Vertrages mir geholfen hat. Das war nun schon der zweite Kauf in kurzer Zeit, der nur über diese angebliche "Vertragssicherheit" mir weitergeholfen hat.

Ich sehe es anders herum: Warum hat der Käufer Angst vor einem Vertrag und springt davor ab? Hat er etwas zu verbergen und sei es nur seine Unsicherheit? Eigentlich kann ich mich zurücklehnen als Verkäufer und den Käufer machen lassen. Überweisung, versenden und gut is. Wenn es nachher zu Problemen kommen sollte, wäre ich fein raus.

Jetzt kann man über die Vertragsart und die Anzahl der Informationen auf dem Vertrag streiten, auch über das wie. Bezüglich des Personalausweises sprechen wir von "sollen nicht" und nicht "dürfen nicht" (Habe ich sogar in dem angesprochenen link entdeckt). Das wäre z.B. ein Punkt, der mich auch schon gestört hat, wenn ich einem Käufer meinen Personalausweis und meine Kontodaten zugschickt habe und er dann abspringt. Rein rechtlich kann er nicht mehr abspringen, so glaube ich, müsste ich mal nachschauen. Da mit der schriftlichen Willensäußerung und dem Beginn des Vertrags der Vertrag wirksam ist. Hier habe ich nicht nachgekarrt. Ich war korrekt... und werde offensichtlich bei Einigen als "anrüchig" angesehen. Das hat mich schon überrascht.

Aber wie gesagt, wir haben doch eine Rechtsantwältin im Moderatorenteam: Vielleicht hat sie eine Idee?
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