Zitat:
Zitat von Harry Hirsch
Siehe auch §37 II Bundesnaturschutzgesetz:
"Die Vorschriften [...] sowie des Forst-, Jagd- und Fischereirechts bleiben [...] .....
|
ja, das ist leider alles auf Landesebene geregelt. Zum Bleistift darf in BW bis heute noch der Luchs abgeschossen werden. Ich bin mir nicht sicher, ob man sich im neu verabschiedeten Jagdgesetz darauf geeignet hat. Allerdings war bis zum Schluß die Diskussion offen, dass man Wildtiere noch schießen darf (falls sie Überhand nehmen

).
Wie heißt es so schon, wer es verhindern will, sucht nach Gründen. Da ist vor allem BW ein Meisterwerk von Gründen. Das in allen Ebenen.