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Alt 15.01.2015, 20:53   #6758
HoSt
 
 
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Es gibt in Hessen ein sogenannte "Regionale Pflichtexemplarrecht", geregelt im Hessische Bibliotheksgesetz (HessBiblG) vom 20.9.2010, §4a.

... und damit das ganze auch geordnet über die Bühne gehen kann, muss es dazu natürlich auch noch eine Verordnung über die Abgabe von Druckwerken geben.

Ich muss jetzt wohl erst mal ein paar Semester Jura an der Abendschule pauken, damit ich feststellen kann, ob ich denen jetzt wirklich jeweils ein kostenloses Examplar meines Kalender überlassen muss/kann/darf
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Grüße aus dem Taunus
Holger

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