Es gibt in Hessen ein sogenannte "Regionale Pflichtexemplarrecht", geregelt im
Hessische Bibliotheksgesetz (HessBiblG) vom 20.9.2010, §4a.
... und damit das ganze auch geordnet über die Bühne gehen kann, muss es dazu natürlich auch noch eine
Verordnung über die Abgabe von Druckwerken geben.
Ich muss jetzt wohl erst mal ein paar Semester Jura an der Abendschule pauken, damit ich feststellen kann, ob ich denen jetzt wirklich jeweils ein kostenloses Examplar meines Kalender überlassen muss/kann/darf