Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Hallo Mario,
kannst Du mir erklären, was ich anderes geschrieben habe, als Du?
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Mir schien der letzte Satz etwas unglücklich gewählt. Das las sich jedenfalls so, wie "Der Käufer ist in Beweispflicht, sobald der Verkäufer bewiesen hat, dass der Schaden nicht schon vorher bestand"
Aber kann auch gut sein, dass ich das im ersten Moment etwas falsch interpretiert habe.