Zitat:
Zitat von Siegrid
Hat der Verkäufer diesen Mangel arglistig verschwiegen, so kann man als Käufer trotz der Klausel "Privatverkauf usw." rechtliche Schritte einleiten.
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Kann man sicherlich machen aber genau diese Arglist muss man als Kläger dann auch beweisen und da sehe ich Probleme. Wenn der Verkäufer behauptet, immer mit AF fotografiert zu haben und von dem Mangel somit nichts wusste, wird es sicher schwer.