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Alt 15.12.2014, 22:39   #3
der_knipser
 
 
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Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Wie wäre es mit einer Quellenangabe, wenn du zitierst?
Was ich zitiert hatte, war anscheinend nicht der genaue Wortlaut, entspricht aber dem Sinn nach dem Fernabsatzgesetz §356 Absatz 2
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Gruß
Gottlieb
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