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Alt 15.12.2014, 21:09   #1
Oldy
 
 
Registriert seit: 15.03.2006
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Beiträge: 3.263
Zitat:
Zitat von fornie Beitrag anzeigen
Falsch: Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil (Az.: VIII ZR 375/03) verbraucherfreundlich entschieden, dass bei online Auktionen ein Widerrufsrecht besteht.

http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/74.html
Du hast recht. Das ist komplett an mir vorbei gelaufen.
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft.
Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht.
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