Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 15.12.2014, 20:36   #5
Oldy
 
 
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
Das gilt nicht für Versteigerungen (§156 BGB). Nur bei Sofortkauf vom Händler würde das funktionieren.

Zitat:
Ich habe kürzlich bei Ebay eine Linse im Wert von 1.000,-- ersteigert
__________________
Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft.
Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht.
Oldy ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links