Das gilt nicht für Versteigerungen (§156 BGB). Nur bei Sofortkauf vom Händler würde das funktionieren.
Zitat:
Ich habe kürzlich bei Ebay eine Linse im Wert von 1.000,-- ersteigert
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft.
Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht.
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