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Alt 08.12.2014, 18:19   #6
amateur
 
 
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Zitat:
Zitat von Oldy Beitrag anzeigen
Was habe ich hier nun nicht verstanden? Für mich ist hier eine Grenze weit überschritten.
Welche Grenze genau? Wir reden hier über den öffentlichen Raum und über eine Verwendung in einem Kunstprojekt.

Ich finde interessant, dass die Rechtsprechung hier immer engere Grenzen zieht, währenddessen der eigentliche Schutz der Privatsphäre vor dem Zugriff durch Staat und großen Konzernen völlig ausgehöhlt wird. Fast wie eine gezielte Ablenkungsstrategie.

Zitat:
Zitat von Ellersiek Beitrag anzeigen
Sicher sollte man die Rechte des Einzelnen schützen, aber wenn man bedenkt, dass einem schon das Filmen mit der Action verboten werden soll (und bei einem Unfall eine solche Aufnahme nicht einmal als Beweis vor Gericht zulässig ist), dann frage ich mich schon, wo dass noch hinführen soll.
Während genau die Nutzung von Dashboardkameras oder Überwachungskameras in Straßenbahnen durch den Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen untersagt wurde, arbeit er gleichzeitig an einem Projekt mit, welches Streckengeschwindigkeitskontrollen durch die Aufnahme aller Fahrzeuge inkl. Nummernschilderfassung am Anfang und Ende von Strecken implementiert. Von staatlicher Seite natürlich.

Stephan
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Geändert von amateur (08.12.2014 um 18:22 Uhr)
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