In welche Sphären gleitet denn diese Diskussion ab?
"Fotograf" ist beruflich gesehen jeder, der für seine Lichtbilder, egal in welcher Form oder welchem Format, entweder pro Bild oder für die Tätigkeit Bezahlung fordert bzw. erhält.
Fragestellung heißt, künstlerische oder gewerbliche Ausübung, d.h. Künstlersozialkasse oder IHK.
Der Umsatzumfang bestimmt die Ausweisung der Umsatzsteuer, steuerpflichtig ist per se schon der erste Cent.
Der freundliche Steuerberater hilft weiter und haftet auch für eventuelle Falschauskünfte.