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Alt 27.11.2014, 14:01   #6
teefit

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Zitat:
Zitat von Neonsquare Beitrag anzeigen
Bloß weil ich ein Bild auf FB hochlade ist das noch lange kein Freifahrtschein für beliebige andere Verwendungen.
Eben doch, schau mal in die AGB....

Die besagte Dame war allerdings mehr als naiv und sollte sich nachher nicht beschweren. Finde es aber schon krass, dass mit dem Mitverschicken eines Aufklebers die Arbeit des Künstlers mit Füssen getreten wird. Man hätte sich doch bestimmt auch anders einigen können....
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