Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.11.2014, 22:00   #6
Sennaspy
 
 
Registriert seit: 21.08.2014
Ort: Dortmund
Beiträge: 570
Zitat:
Zitat von Arther42 Beitrag anzeigen
Das Verbraucherschutzminesterium NRW wurde von mir eingeschaltet.
Ich warte noch die Stellungsnahme des Minesteriums und die meiner Rechtsanwälte ab und dann geht es gegen Sony öffentlich vor Gericht wegen "des mangelhaften Produktes Sony alpha 77II" weiter.
Sony hat es so gewünscht.

Ich frage mich grad ernsthaft, wie langweilig mir sein müsste, um mich und unsere eh schon überlasteten Gerichte damit zu beschäftigen.
Gibts für sowas keine EU-Richtlinie? Für die ordnungsgemäße Krümmung einer Banane oder ahnliche Sachen gibts die ja auch

Aber ist ja jedem freigestellt, wie er seine Freizeit gestaltet...
__________________
Viele Grüße aus DO
Falk

You always walk alone...
Sennaspy ist offline   Mit Zitat antworten