Zitat:
Zitat von Tikal
Danke für eure Unterstützung. Der Akku ist sogar unbenutzt, da ich den von der A65 weiter genutzt habe. Ich bin natürlich ehrlich und gebe das beigelegte unbenutze Original zurück. Sollte ich das erwähnen oder können die mir mir was anheften weil ich nicht den beigelegten Akku benutzt habe?
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Ich denke, dass es nicht relevant ist, welchen Deiner Sony-Akkus Du verwendet hast. Daher würde ich das auch garnicht erwähnen...Anders sähe es aus, wenn Du durch die Verwendung eines nicht-Original-Akkus einen Schaden an der Kamera angerichtet hättest...In diesem Falle läge natürlich kein Sachmangel der Kamera nach BGB mehr vor...