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Alt 19.10.2014, 22:43   #9
juergendiener
 
 
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Zitat von Tikal Beitrag anzeigen
@Dimagier_Horst
Ich bin mit den Gesetzen nicht so bewandert. Was meinst du damit?
Bei der Gewährleistung hat der Kunde zwar die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung, allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die ist letztlich Auslegungssache.

Wenn die Kamera aber tatsächlich erst wenige Tage alt ist und ein relevantes Bauteil wie der Sensor oder die Elektronik defekt ist, sollte eine Ersatzlieferung vertretbar sein.

Wichtig ist, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Die muss der Händler gegenüber einem nicht gewerblichen Endverbraucher gewähren (also der Händler muss tauschen).

Im Falle der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung meist des Herstellers. Wenn darin eine Nachbesserung vorgesehen ist, so kann die Kamera im Rahmen der Garantie repariert werden.
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