Kann den Ärger nachvollziehen.
Aber ich gehe mal davon aus das du es als Gewerbe betreibst und sicherlich , da es ja auch um ne Menge Geld geht, eine schriftliche Auftragsbestätigung hast oder? Also so würde ich es machen, wobei selbst mündlich bindend ist.
Und wenn du die hast , kann der Kunde ja auf Nachbesserung bestehen, ist ja sein recht wenn vorher nicht explizit was abgesprochen wurde, aber zahlen muss er.
SO würde ich es jetzt sehen als Laie.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
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