Zitat:
Zitat von *mb*
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen 2-jährigen Gewährleistung muss der Käufer bereits nach Ablauf von 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel am Produkt von Anfang an bestanden hat. Dies dürfte häufig schwierig sein.
|
Darunter fallen aber auch Defekte, die nach dem Kauf beim sachgemässem Gebrauch später als nach einem halben Jahr auftreten, da auch die Funktionsbeständigkeit unter die Gewährleistung fällt.
Ausnahmen sind Defekte durch unsachgemässem Gebrauch, also Fallschäden, Wasserschäden usw., da ist man mit Garantie wohl besser aufgehoben, obwohl hier ausschliesslich die Bestimmungen/Verträge des Herstellers gelten. Also auch Garantiebesstimmungen genau lesen.