Die noch bestehenden Ansprüche müssen abgewickelt werden. Aber wie immer im Leben ist Recht haben und Recht bekommen zweierlei. Wenn Brinker unwillig ist lohnt sich in den meisten Fällen wohl der Aufwand nicht. Denn er wird sich wohl darauf berufen, daß sich nach sechs Monaten die Beweislast umkehrt. D. h., der Kunde muß beweisen, daß usw.
Und das dürfte im Zweifel sehr schwierig werden. Und auch wenn der Nachweis gelingen sollte, dürfte ein Gericht bei dem relativ geringen Streitwert einen Vergleich anstreben. Im Klartext: Außer Spesen nichts gewesen (Gutachter, Gericht und Anwalt kommen wohl anteilig mindestens so teuer wie eine ordentliche Reparatur). Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat.
Gruß Helmut
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