Zitat:
Zitat von Kopernikus1966
Und woraus leitest du ein "Recht" in der Öffentlichkeit nicht fotografiert zu werden ab?
Du hast es nicht. Schon wenn du "Beiwerk" bist existiert es nicht einmal bei Veröffentlichung. Erklär mir den unmittelbaren Nachteil durch die Abbildung (ohne Verbreitung). "Ungutes Gefühl" gilt nicht!
|
Das Thema gab es hier ja auch schon mehrfach.
Wichtig ist immer die Unterscheidung "fotografieren", da muss ich mich einfach damit abfinden, dass ich evtl. mit auf ein Foto komme.
Geht es dann aber um "Veröffentlichung" ist die verbreitete Ansicht, dass ich als "Beiwerk" diese hinnehmen muss, wie Du ja auch sagst,
nicht so eindeutig.
Wie die Juristen sagen:
"es kommt darauf an..."
Siehe hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2193959.html
Viele Grüsse Jürgen