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Alt 20.05.2014, 08:18   #6
Kopernikus1966
 
 
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Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Also bitte: das Recht nicht fotografiert werden zu wollen ist wohl ein höherwertiges als die "Freiheit" alles im Vorrat zu filmen und zu speichern. Erklär mir den Unterschied der "bösen" Vorratsdatenspeicherung der Regierungen und einer DashCam.
Die Vorratsdatenspeicherung der Regierung dringt in meine Privatsphäre ein. Sie betrifft Bereiche, wo ich annehmen kann, dass *niemand* Einblick hat.
Im Gegensatz dazu gibt es Frequenzzählungen auf der Straße, statistische Auswertungen bei Gericht, Finanzamt, etc... Niemand hat bis jetzt einen Kreuzzug geführt, wenn "Big Brother" auf öffentlich zugängliche Daten zurückgegriffen hat. Telefonverbindungen, IP Adressen sind Daten, die bis jetzt dem *nicht* unmittelbar unterlagen.

Und woraus leitest du ein "Recht" in der Öffentlichkeit nicht fotografiert zu werden ab?
Du hast es nicht. Schon wenn du "Beiwerk" bist existiert es nicht einmal bei Veröffentlichung. Erklär mir den unmittelbaren Nachteil durch die Abbildung (ohne Verbreitung). "Ungutes Gefühl" gilt nicht!

Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Sorry, aber das ist absoluter Quatsch und hat mit dem Gebrauch einer DashCam nichts zu tun!
Warum? Ist sein "Ungutes Gefühl" anders zu bewerten als deines?
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Gregor Kobelkoff
Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet...
falls es wen interessiert: BLOG
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