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Alt 19.05.2014, 06:43   #2
TONI_B
 
 
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Und wenn sich jemand die Mühe gemacht hätte meinen - zugegebenermaßen sehr langen und juristischen - Link aus Ö zu lesen, dann wüsste er wie die österreichische Justiz argumentiert: weil eben Videoüberwachung, die den öffentlichen Raum mit einschließt, genehmigungspflichtig ist, müsste auch so ein DashCam genehmigt werden.

Und es ist ein Unterschied, ob man einen Urlaubsfilm bei einer Sehenswürdigkeit dreht, oder ob man permanent eine Autobahn filmt. Ähnliches gilt für Sportvideos. Und dass die Videoüberwachung genehmigungspflichtig ist, wurde von div. Verbraucherschutzorganisationen zum Schutz des Einzelnen eingefordert...

Das ist doch genau die Vorratsdatenspeicherung, die von vielen kritisiert wird:"Ich will permanent filmen, dass ich mich im Falle eines Unfalles wehren kann..." Ist das nicht genau jenes Argument, das man uns verkaufen will, damit der "böse" Staat (oder USA) uns permanent überwachen kann? Und jeder Einzelne soll es dürfen?
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