"Ich will das nicht" und mit dem Fuß aufstampfen ist aber eine dünne Grundlage für ein gesetzliches Verbot, wenn man dann keine sachlichen Gründe aufführen kann, warum man das nicht will.
Ich z.B. will nicht, daß mir jeden Morgen an der Bushaltestelle fremde Leute mit ihren stinkenden Zigaretten vor der Nase herumfuchteln. Trotzdem muß ich das nach Abwägung der Rechtsgüter auch über mich ergehen lassen. Dabei gäbe es dagegen sogar sicher schlagkräftigere Argumente als gegen ein paar Foto- oder Filmaufnahmen, die niemandem schaden außer dem freien Speicherplatz auf der Speicherkarte des Fotografen.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
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