Zitat:
Zitat von Mt-Harry
@whz
diese Regelung kenne ich. Ich dachte nur etwas gehört zu haben das es da eine Änderung gibt. Das die Rücksendekosten nicht mehr erstattet werden müssen. Da das deutsche Recht gegen EU Recht verstößt oder so. Kann mich da aber täuschen.
|
Offensichtlich sind die zit. Bestimmungen des deutschen BGB nach wie vor in Geltung. Nach österreichischer Rechtslage gibt es keinen Anspruch auf Rückersatz der Rücksendekosten (§§ 5ff KSchG).