Mit gültigem Parkticket ist das innerhalb des Fahrzeugs kein Problem, solange (a) der Betriebsablauf nicht gestört oder behindert wird und (b) auf den Bildern nichts von den Räumlichkeiten des Parkhauses zu sehen ist und (c) keine Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzt werden. Das ist eine grobe Einschätzung, im Einzelfall kann es anders sein.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
|