Zitat:
Zitat von eac
Offenbar sieht das Gericht das aber anders und daraus ergibt sich für mich jetzt die Frage, was man in Zukunft selber bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg tun sollte, um sich konform zur Rechtssprechung zu verhalten.
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1. Im Auto sitzen bleiben (damit kein neues Handlungsziel entsteht).
2. Wenn man aufgefordert wird auszusteigen zu verkünden: Ich tue das nur um meine Weg zur Arbeit fortzusetzen.
Eigentlich ist das Thema aber zu ernst um sich darüber zu mokieren.
Der Mann ist doch nur deshalb in die Situation geraten, weil er auf dem Werg zur Arbeit war. Und es ist in meine Augen keine neue Situation entstanden. Für mich ist der ursächliche Zusammenhang immer noch gegeben Ich - und ich behaupte die Mehrheit der Bevölkerung - sieht die Kausalkette - Fahrt zum Arbeitsort - Unfall - Folgeunfall nicht unterbrochen. Die Richter hier aber doch.
Wenn man mal den Fall variiert und annimmt der Folgeunfall trifft das Opfer in seinem Wagen - wäre dann anders zu entscheiden? Wenn ja gibt es eine Zeitspanne, wie lange die beiden Unfälle auseinanderliegen dürfen?
Zitat:
Wenn man sich aber immer mehr der Grenze annähert, ist man irgendwann automatisch bei den Krümeln. Das geht nicht anders.
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Das verstehe ich, aber hier sehe ich die Grenze falsch festgelegt.
Hans