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Zitat von eac
(...)Da ist dann klar, daß ich auf den Versicherungsschutz verzichte, aber ich würde natürlich begrüßen, daß alle Handlungen auf dem normalen Arbeitsweg, die der gesunde Menschenverstand anrät, auch juristisch soweit gedeckt sind, daß für mich oder eventuelle Hinterbliebene dadurch kein existenzielles Risiko entsteht - und genau das sehe ich nach so einem Urteil nicht mehr gegeben.
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Gesunder Menschenverstand und Justiz - nunja, das geht nicht immer überein, das muss sogar ich als Mitglied in diesem Verein zugeben. Hier finde ich die Grundüberlegung der Richter aber durchaus klar nachvollziehbar.
Du kannst ja für "Extratouren" auf dem Weg zur Arbeit eine private Unfallversicherung abschließen. Die sichert dich dann permanent ab. Hier ging es doch nur um die gesetzliche Unfallversicherung (wenn ichs richtig überflogen habe).
Die Richter haben hier natürlich oberflächlich betrachtet in den "Krümeln gesucht". Wenn man sich aber immer mehr der Grenze annähert, ist man irgendwann automatisch bei den Krümeln. Das geht nicht anders.