Zitat:
Zitat von Jan
Vielleicht ist es dem Betroffenen egal, welche Versicherung zahlt, aber nicht den Versicherungen, die sich untereinander einigen müssen.
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Dem Betroffenen ist es ohnehin egal, er ist nämlich tot. Seinen Hinterbliebenen ist es sicherlich nicht egal, da die gesetzliche Unfallversicherung Teile der Beerdigungskosten übernehmen müßte, eine private Unfallversicherung aber nur, wenn das vorher vertraglich vereinbart wurde.
Zitat:
Zitat von Itscha
Diejenigen, die dieses Urteil nicht verstehen, dürfen gerne mal ausführen, wo SIE die Grenze in Bezug auf das Ende des Unfallversicherungsschutzes ziehen würden.
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Als juristischer Laie würde ich behaupten, daß der Unfall untrennbar mit dem Arbeitsweg verbunden ist und daher auch alle Maßnahmen, die im Rahmen des Unfalls nötig waren, zum Arbeitsweg im weiteren Sinne zu zählen sind.
Offenbar sieht das Gericht das aber anders und daraus ergibt sich für mich jetzt die Frage, was man in Zukunft selber bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg tun sollte, um sich konform zur Rechtssprechung zu verhalten. Ich fahre selber jeden Tag fast 200km. Wenn schönes Wetter ist, lasse ich den Dienstwagen auch mal zu Hause stehen und fahre nicht Autobahn sondern mit dem privaten Cabrio über die Landstraße. Da ist dann klar, daß ich auf den Versicherungsschutz verzichte, aber ich würde natürlich begrüßen, daß alle Handlungen auf dem normalen Arbeitsweg, die der gesunde Menschenverstand anrät, auch juristisch soweit gedeckt sind, daß für mich oder eventuelle Hinterbliebene dadurch kein existenzielles Risiko entsteht - und genau das sehe ich nach so einem Urteil nicht mehr gegeben.