Jede Bezugsberechtigung einer staatlichen Leistung braucht ihre Grenzen.
Diejenigen, die dieses Urteil nicht verstehen, dürfen gerne mal ausführen, wo SIE die Grenze in Bezug auf das Ende des Unfallversicherungsschutzes ziehen würden.
Das ist leider nicht so einfach. Macht man auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg, ist es meist schon aus mit "Arbeitsunfall", es gibt aber auch Ausnahmen, z.B. der Umweg über die KiTa, um die Brut abzuliefern. Der Weg zum Kiosk wegen Zeitungsbezug ist aber ein Ausschlusskriterium.
Niemand hat dem Mann irgendwelche Vorwürfe gemacht. Es wurde lediglich festgestellt, wo die Grenze für die Absicherung von "Verhalten" durch die gesetzliche Unfallversicherung ist.
Zitat:
Zitat von fallobst
Das kann unmöglich ein neues Handlungsziel darstellen. Da sehe ich den Ansatz das Urteil zu drehen.
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Durchaus möglich...