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Alt 03.04.2014, 08:18   #6
makro
 
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
Zitat:
Zitat von fhaferkamp Beitrag anzeigen
Jeder Unfallhelfer ist doch auch gesetzlich versichert.

Beispiel:
http://www.rp-online.de/leben/gesund...-aid-1.2591276

Aus diesem Grund müsste im konkreten Fall eine Absicherung trotzdem gegeben sein, wenn auch aus anderem Grund.

Davon gehe ich auch mal aus, dass in dem Fall die gesetzliche / private Versicherung in Kraft tritt.
Es ist aber egal ob Unfallhelfer, Arzt oder sonst wer. Auch wen er nach dem ersten Unfall sich gleich auf den weg zum Telefon macht um die Polizei zu rufen ist der Weg zur Arbeit unterbrochen.
Ich denke dass es in dem Fall darum ging ob die Versicherung des Arbeitgeber bezahlen muss.Ohne Versicherungsschutz war der Arzt in dem Moment nicht.
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