Zitat:
Zitat von Man
Ob die Inanspruchnahme der Garantie durch den Erstkäufer bei einem verkauften Objektiv juristisch einwandfrei ist, halte ich für zweifelhaft, da sich der Erstkäufer (eigentlich wahrheitswidrig) als (immer noch) Eigentümer des Objektives gegenüber Tamron ausgeben müsste, um die Garantieleistung zu erlangen.
|
Nein, lies doch die Garantiebedingungen. Da kommt nirgendwo das Wort "Eigentümer" vor. Den Garantieanspruch "haben Kunden die … ihr … TAMRON Produkt innerhalb von 2 Monaten nach dem Kauf … registriert haben". Und da der Anspruch nicht übertragbar ist und auch nirgendwo steht, daß er beim Weiterverkauf erlischt, kann er ja nur beim Erstbesitzer verbleiben.