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Alt 27.03.2014, 14:17   #5
millmann
 
 
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Ort: Frankreich
Beiträge: 64
Zitat:
Da ich ja immer vom Guten im (Mit-)Menschen ausgehe, vermute ich, dass der Verkäufer im Falle eines Garantieschadens im Jahr 2 bis 5 ab Erstkaufdatum das Objektiv gegenüber Tamron als "sein Eigentum" reklamieren würde, wenn er vom Käufer danach gefragt wird.
Ja aber wenn du schreibst: Keine Rücknahme und blabla, das meint doch, dass der Verkäufer will keine intermediär mit Tamron sein. Deswegen sage ich "Betrug".

Falls ich ein Objektiv verkaufe, ich will persönlich keine Intermediär sein. Ich habe keine Ahnung was der Käufer hat damit gemacht. Vielleicht ist das Objektiv einfach gefallen? Was soll ich denn tun? Der Käufer will die Reparatur und Tamron sagt: ne, du spinnst, das ist deine Schuld.
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