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Alt 27.03.2014, 14:00   #4
Man
 
 
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Zitat von millmann Beitrag anzeigen
...verkaufen ein Objektiv Tamron und schreiben "Restgarantie von Tamron" und danach "Keine Rücknahme und blabla"

Für mich das ist einfach ein Betrug...(die Garantie ist nicht übertragbar)...
Da ich ja immer vom Guten im (Mit-)Menschen ausgehe, vermute ich, dass der Verkäufer im Falle eines Garantieschadens im Jahr 2 bis 5 ab Erstkaufdatum das Objektiv gegenüber Tamron als "sein Eigentum" reklamieren würde, wenn er vom Käufer danach gefragt wird.
Damit nicht verbunden ist jedoch eine Rücknahme des Objektives seitens des Erstkäufers gegen Erstattung des Kaufpreises gegenüber dem Zweitkäufer - genau das schließt der Verkäufer im Verkaufstext ja anscheinend aus (s.o.). Im Zweifel könnte man noch eine lebenslange Überlassung des Objektives zum Gebrauch gegen Zahlung einer einmaligen Leihgebühr statt der Zahlung eines Kaufpreises konsturieren. Der Erstkäufer bliebe dann Eigentümer des Objektives.

Ob die Inanspruchnahme der Garantie durch den Erstkäufer bei einem verkauften Objektiv juristisch einwandfrei ist, halte ich für zweifelhaft, da sich der Erstkäufer (eigentlich wahrheitswidrig) als (immer noch) Eigentümer des Objektives gegenüber Tamron ausgeben müsste, um die Garantieleistung zu erlangen.
Wenn überhaupt wäre es ein "gemeinsamer Betrug" seitens Käufer und Verkäufer gegenüber Tamron als Garantiegeber.

Ich vermute, dass diese Fälle eher selten vorkommen und dass es schwierig bis unmöglich zu beweisen ist, wem denn das Objektiv tatsächlich gehört. Ein aktives "Nachschnüffeln" seitens Tamron halte ich bei einer Erfolgsaussicht nahe 0 für unwahrscheinlich - moralisch einwandfrei ist der "gemeinsame Betrug" deshalb aber vermutlich dennoch nicht.

vlG

Manfred
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