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Alt 13.03.2014, 22:51   #1
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von fallobst Beitrag anzeigen
...
Der Begriff Selbstanzeige führt zu allerlei Fehlinterpretationen.
Das Steuergesetz besagt, dass man seine Steurerklärung vollständig und wahrheitsgetreu leisten muss.
Wenn man weiß, oder zu der Erkenntnis kommt, dass ein einmal abgegebene Erklärung unwahr oder unvollständig ist, dann hat man die Möglichkeit einer Nacherklärung. Diese muss dann vollständig und nun endlich wahrheitsgetreu sein.
Diese Nacherklärung ist die besagte Selbstanzeige ...
Matthias
Man wird nicht dümmer

Zitat:
Zitat von a1000 Beitrag anzeigen
P.S.: Eine richtig fette Geldstrafe obendrauf hätte dem Staat mehr gebracht.
.
... und die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt ... hätte mir, nach meiner ersten Überlegung nach ebenso gereicht.

Es darf/kann aber nicht sein, das solche Leute nur mit der minimalen Angst leben müßten, bei Entdeckung ihrer Steuerschuld nur ein klein wenig mehr vom Gewinn vor der Steuerlast abgeben zu müssen - siehe Zumwinkel.
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
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