Kennst aber schon den Unterschied zwischen einer Veranstaltung nach Veranstaltungsgesetz und einer Versammlung entsprechend dem Versammlungsrecht vulgo Demo oder?
Da zeigt mir bitte, wo steht, dass jemand der als Passant nicht an der Demo teilnimmt, Teilnehmer ist. Und zeige mir bitte, auf welcher Rechtsgrundlage bei einer Demonstration das Fotografieren eingeschränkt werden darf. Es gibt kein Hausrecht und nur die Polizei kann z.B. Störer von einer ordentlichen Versammlung ausschliessen.
Und dann erkläre mir bitte noch, woher die Securtiy die Befugnis dazu hat, nach dem sie ja wohl kein Exekutivorgan ist und damit genau die gleichen Rechte wie jeder x.. beliebige Staatsbürger hat. Wie du nachfolgend nachlesen kannst, hat jeder das Recht an einer öffentliche Versammlung teilzunehmen, kann also gar nicht ausgeschlossen werden ausgenommen durch einen polizeilichen Akt.
Kurz Übersicht:
http://www.hansklausweber.de/html/ve....html#Adressat
Fassen wir also zusammen
1. Es ist ein öffentliche Versammlung unter freiem Himmel, an der jeder, auch Gegner das Recht haben, teilzunehmen.
2. Es kann damit der Versammlungsanmelder weder bestimmen wer oder wie jemand teilnimmt. Er kann bei Störern die Polizei darauf hinweisen und diese kann nach ihrem Ermessen den Störer z.B. isolierte o.ä. wobei strenge Kriterien gelten.
3. Die Polizei ist verpflichtet, jeden Teilnehmer die Teilnahme zu ermöglichen.
Wie willst du da verhindern, dass jemand Fotos macht. Indem du ihn prügelst, oder sein Equipment zerstörst oder androhst? Damit bist in der Nötigung und die Polizei hat die Teilnahme sicherzustellen und den drohenden entsprechend anzuzeigen.
Etwas anders sieht es bei einer angemeldeten Veranstaltung aus, nur das ist ja jetzt geklärt, dass das nicht zutrifft. Bei einer Veranstaltung gibt es in der Tat Befugnisse des Veranstalters. Das können wir gerne getrennt ansprechen.