Jetzt hast du meinen Einwurf aber auch nicht zuende gelesen.
"Mann (sic!) hat dir das fotografieren verboten." Schön. Nur: "Auch als Außenstehender mit Kamera ist man Teilnehmer der Demo, ..." Und damit hast du an der Demo teilgenommen. Und dich ihren Regelungen zu beugen.
Wenn es den Teilnehmern nur erlaubt ist, für sich privat Bilder anzufertigen, dann wird ein Security / Mitläufer des Veranstalters oder der Veranstalter selbst umso schneller auf jemanden aufmerksam, je besser dessen Ausrüstung ist, und wird sich so seine Gedanken machen, ob es sich per demjenigen um einen Mit-Demonstranten handelt der doch um jemanden, der das nicht nur privat fotografiert und dann anderweitig ausnutzt - und sich dann bei dem Veranstalter offiziell hätte akkreditieren lassen müssen.
Nein, ich bin kein streitlustiger Mensch, weshalb ich so etwas erst gar nicht mache, solange ich mich persönlich damit abfinden kann. Du bist sicher auch nicht streitlustig.
Und ja, du liegst richtig. Aus diesem eben genannten Grund ist mir der Unterschied zwischen "einer Rechtsauskunft einholen" und "einen Rechtsanwalt befragen" nicht geläufig. Ich gehe davon aus, dass in beiden Fällen ein Rechtsanwalt eine Antwort geben muss. Ein Nicht-Rechtsanwalt darf lt. landläufiger Meinung keine Rechtsberatung abgeben. Aber wahrscheinlich liege ich auch in dieser Sache falsch, denn eigentlich macht das hier ja eh schon jeder, der etwas zu deinem Opener Post einbringt.
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LG, Rainer
Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt
Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
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