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Alt 14.02.2014, 12:18   #15
kosta88
 
 
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Beiträge: 257
Es ist grundsätzlich so:
Die KV Kosten werden vom Kunden übernommen, nur wenn der Kunde die Reparaturkosten nicht tragen will bzw. die Kamera nicht reparieren will.
Wenn aber nach der Überprüfung das Gerät doch repariert wird, weil rentabel bzw. Kunde will, zahlt der Kunde keine extra Kosten für einen KV, d.h. KV Kosten, wenn sie in vorhinein kassiert worden sind (zB. weil das Gerät ausserhalb der Garantie liegt), werden vom Reparaturpreis (und das inkludiert Arbeitszeit und Ersatzteil) abgezogen.

Man sollte auch grundsätzlich von eventuellen Kosten gewarnt werden, aber Vorsicht, es kann sein dass man etwas unterscheibt, wo dann steht dass man mit Reparaturbedingungen einverstanden ist, und somit ist man auch gleich mit diese eventuellen Kosten einverstanden. Weder der Händler noch die Reparaturfirma ist verpflichtet dich über alles zu informieren (ohne deiner Nachfrage), auch nicht die eventuellen KV oder Überprüfungskosten. Die meistens tun sich auf eine oder andere Weise absichern, und wenn es hart auf hart geht, sitzt du meistens auf dem kürzeren Ast.

Geändert von kosta88 (14.02.2014 um 12:22 Uhr)
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