Aus meiner Sicht sind hier Versäumnisse von Sony
und dem TO festzustellen.
Immerhin gilt hier wohl auch der
§ 133 des BGB.
Die Schuld hier
nur auf Sony zu schieben, erscheint mir nicht gerechtfertigt. Wobei mir die Maßnahmen seitens Sony auch etwas fragwürdig erscheinen. Das hätte man wohl etwas diplomatischer lösen können. Dass dem TO bewusst sein musste, dass viel zu wenig überwiesen wurde, ist wohl auch klar. Wenn nicht, würde ich mir das mit dem zweiten Standbein nochmal überlegen.
Vor längerer Zeit versäumte mal mein Energieversorger, die monatlichen Beträge abzubuchen. Ich hatte keine Lust, mich darum zu kümmern, aber mir war klar, dass ich dennoch zahlungspfichtig war. Als dann irgendwann die Nachforderung kam, hatte ich die einfach beglichen, da der Betrag unstrittig war.
Im vorliegenden Fall würde ich jetzt nicht gerade die große Welle machen, wobei ich den Ärger teilweise verstehe. Dass man nach mehreren Monaten nicht weiß, wieviel auf dem eigenen Konto ist, ist aber ein Luxusproblem, das ich gerne hätte.
Die öffentliche Verbreitung von Kontaktinformationen (z.B. Durchwahlnummern) würde ich mir wohl auch verkneifen.