Amateurvorstellungen ;-)
Es handelt sich weniger um rechtliches Absurdistan, sondern um einen im Rechtsstaat Bundesrepublik völlig normalen Vorgang der Rechtsfortbildung.
Das Landgericht Köln besteht übrigens aus unterschiedlichen Kammern, das genannte Urteil zu den IP-Nummern muss nicht notwendigerweise von der gleichen Kammer sein.
Darüberhinaus gibt es das Filtersystem von OLGs und den BGH damit Fehlurteile beseitigt und eine relativ einheitliche Rechtsprechung im Lande für solche Fragen sichergestellt wird.
VG Eberhard
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