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Alt 25.10.2013, 15:30   #7
Man
 
 
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Grüß Gott Thomas,

vorab zur Klarstellung:
a) ich darf (wie vermutlich die meisten hier)keine Steuerberatung geben und schildere hier deshalb nur meine eigenen Erfahrungen / meinen Kentnisstand ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit
b) ich gehe davon aus, dass du in Deutschland wohnst.

"Ich solle mich bei der Gemeinde als Kleinunternehmen anmelden. (45€)"
Wenn das sauber über das Finanzamt laufen soll, ist das notwendig.
Du darfst dich (ich glaube seit 2004) Fotograf nennen, auch wenn du keine Fotografenlehre gemacht hast. Komme aber nicht auf den Gedanken, dich Fotografenmeister zu nennen, weil du so meisterhafte Fotos machst - dafür musst du tatsächlich den Fotografenmeister erfolgreich gemacht haben.
Du kannst nach der Anmeldung davon ausgehen, dass das Finanzamt und auch die zuständige Handwerkskammer bzw. IHK über deine Anmeldung informiert wird. (das war bei mir jedenfalls so)

"Wie viel Prozent muss ich Gewerbe/Umsatz/Lohnsteuer zahlen?"
Gewerbesteuer wird bei den von dir anvisierten Umsätzen keine zu zahlen sein. Du kannst (sollst eigentlich sogar) dennoch eine Gewerbesteuererkärung (jährlich) abgeben, damit das sozusagen amtlich festgestellt wird.
Umsatzsteuer zahlst du wie jeder andere auch: 19%.
Als Kleingewerbe kannst du dir aussuchen, ob du dir die für Investitionen (z. B. neue Kamera) die Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer vom Finanzamt wiedergeben lassen möchtest (das läuft dann über die Umsatzsteuererklärung) oder nicht.
Nachteil 1 der Vosteuer: du bekommst die nur zurück, wenn du sie auch im Kalenderjahr gezahlt hast und dies anhand in der Rechnung ausgewiesener Umsatzsteuer auch nachweisen kannst: bei Käufen von Privat ist das also regelmäßig nicht der Fall.
Nachteil 2 ist, das du auf alle eigenen Rechnungen 19% Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen darfst (auch über die Umsatzsteuererklärung). Immerhin musst du als Kleingewerbetreibender die 19% nicht auf alle Rechnungen, sondern nur auf die tatsächlichen Geldeingänge zahlen. (Sonst ist man schnell finanziell am Ende, wenn man 19% auf nicht erhaltene Rechnungsbeträge zahlen muss.)
Aus meiner Sicht: du hast schon das Handwerkszeug (Kamera/Objektive usw.) oder möchtest dir das aus Kostengründen gerne gebraucht oder von privat kaufen und du hast keine Abnehmer (Firmen), die auf dem Ausweis von MWSt in deiner Rechnung bestehen = lass das mit der Vorsteuer bleiben.
Lohnsteuer kannst du vergessen, da du dir ja selber keinen Lohn oder kein Gehalt zahlst.
Wichtig ist für das Finanzamt, dass es sich nicht nur um die Ausübung eines Hobbys (sogenannte Liebhabelei) handelt. Wenn du regelmäßig keinen Gewinn machst und versteuerst, geht das Finanzamt davon aus, dass es nur ein Hobby ist und erkennt das steuerlich nicht an. Nachteil: du darfst dann alle daraus bis zu diesem Zeitpunkt erhaltenen Steuervorteile an das Finanzamt zurückzahlen.
Es lohnt sich meiner Meinung nach sehr, vorher einmal mit einem Steuerberater, der IHK oder auch dem für dich zuständigen Sachbearbeiter beim Fiananzamt darüber zu sprechen.
Immer sehr empfehlenswert: googeln.

"Wie hoch ist der jeweilige Freibetrag (ich denke nicht dass ich mehr als 2000€ im Jahr mach)."
Damit fällst unter alle mir dazu bekannten Freibeträge.

"Wie schauts mit der Handelskammer aus: Die wollen bestimmt Geld sehen, lässt sich das vermeiden? Wenn nicht wie hoch ist der Betrag?"
Sie werden dich dazu anschreiben. Bei den von dir anvisierten Beträgen wirst du vermutlich nichst zahlen müssen - im Zweifel dirket bei der IHK nachfragen.

"Was will die Berufsgenossenschaft von mir? Wie viel Geld, oder was sonst noch?
Wie schauts mit der Künstlersozialkasse, oder so ähnlich aus?"
Das weis ich nicht, da ich über meinen "normalen" Job krankenversichert bin.

"Darf ich als nicht gelernter Fotograf mich:
a, Fotograf nennen oder nur Fotodesigner?"
ja.

" b, darf ich überhaupt Passbilder,etc. schießen, drucken und verkaufen?"
ja.

Als Miniselbständiger ist das nicht nur spaßig, sondern teilweise auch ziemlich aufwendig. Da kommen Fragen auf, an die man vorher im Traum nicht gedacht hat, z. B. Welche Kriterien muss eine von mir ausgestellte Rechnung erfüllen?

Wende dich doch mal unter dem Stichwort "Existenzgründer" an deine IHK - die sollten dafür eigentlich massig Informationsmaterial haben.

vlG

Manfred
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode.
Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem).
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