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Alt 25.10.2013, 14:55   #5
ingoKober
 
 
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Beiträge: 11.179
Ich verdiene mit Bildern, Artikeln, Beratertätigkeit und Büchern ein paar Tausender im Jahr dazu. Ich gebe das einfach bei der Einkommenssteuererklärung als Gewinn aus nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit an und damit hat es sich. Gab bisher nie ein Problem.

Viele Grüße

Ingo
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